Datenschutz: Ist ein deutscher Serverstandort allein vertrauensbildend?

foto-cc0-pixabay-skeeze-wolke-deutsch-fahneImmer mehr Unternehmen drängt es in die Cloud. Die Auslagerung von Daten und Services in die virtuelle Datenwolke bietet Vorteile, zum Beispiel sinken die Investitions- und Betriebskosten für IT und Wartung von Anlagen. Dennoch hat die Cloud vor allem im deutschen Mittelstand noch ein Vertrauensproblem. Ist diese Haltung hysterisch? Bei weitem nicht, sagt Sebastian Bluhm. Für den IT-Experten, der selbst Hosting-Anbieter ist, mangele es an Aufklärung und Transparenz bei den Big Playern – und in der Folge passe genau deshalb oft das Bauchgefühl bei Unternehmen nicht.

Es klingt gut: Ein Cloud-Dienstleister garantiert, dass Unternehmensdaten ausschließlich auf deutschen Servern gehostet werden. Für viele ist diese Aussage entscheidend bei der Wahl eines vertrauensvollen Cloud-Anbieters. Sie denken: wenn die Server in Deutschland stehen, unterliegen die gespeicherten Daten ohne Wenn und Aber auch den deutschen Datenschutzstandards.

Doch tatsächlich lohnt sich ein genauer Blick auf die Details, betont Sebastian Bluhm. Der IT-Experte mit einem Master of Laws für Informationsrecht meint damit vor allem den Blick in die Datenschutzbedingungen, zum Beispiel der Global Player. Dienste wie Amazon Web Services, Google oder Microsoft Azure genießen allein wegen ihres großen Namens oft einen Vertrauensbonus und kommunizieren außerdem, dass sie die Daten ihrer deutschen Kunden auch auf deutschen Servern hosten.

»Die Erkenntnisse des NSA Skandals zeigten jedoch, dass es sich in der Vergangenheit faktisch um Lippenbekenntnisse handelte: Ohne Wissen der Kunden führten Dienste Daten an ausländische Geheimdienste und staatliche Stellen ab. Die beteiligten Diensteanbieter wurden als eine Art Hilfssheriff genutzt«, betont Sebastian Bluhm. Dass Dienstleister den Datentransfer von Kunden nicht kategorisch ausschließen, können Kunden auch selbst nachlesen. In den Datenschutzhinweisen von Amazon Web Services wird so beispielsweise deutlich erklärt, dass gegebenenfalls Daten im Rahmen des Patriot Acts an US Geheimdienste fließen können – obwohl dies mit deutschem Datenschutzrecht nicht vereinbar ist.

Sebastian Bluhm sagt dazu: »Unternehmen mit Mutterkonzernen in den USA befinden sich hier in einem Interessenkonflikt und es ist manchmal schwer zu sagen, welches Interesse hier das Rennen macht.«

Zwar hat der Europäische Gerichtshof diese sogenannte Safe-Harbour-Vereinbarung für Datentransfer zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt, aber ob das Nachfolgeprogramm Privacy Shield auch langfristig einer gerichtlichen Prüfung standhält, sehen viele Experten als fraglich an.

Wirtschaftsjurist Sebastian Bluhm ist überzeugt: Selbst wenn formal gültige rechtliche Vereinbarungen bestehen, helfe es dem Mittelständler für sein Geschäft nicht weiter. Das habe die Vergangenheit bewiesen.

Für Bluhm ist es absolut verständlich, dass mittelständische Unternehmen, deren gesamtes Geschäftsmodell auf Know-how beruht, hier Bauchschmerzen bekommen können. Sein Fazit: »Wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, sollte auf Anbieter setzen, die zu einhundert Prozent in Deutschland zu Hause sind.« Das herauszufinden sei aber teilweise nicht ganz einfach. Denn der Markt für Provider habe sich in den vergangenen Jahren durch Fusionen und Übernahmen sehr internationalisiert und ist intransparent geworden.

Bluhm empfiehlt Unternehmen deshalb das persönliche Gespräch mit den Anbietern, um den Dienstleister des Vertrauens herauszufiltern. Mittelständler sollten ihre eigenen Werte durchaus auf den Cloud-Anbieter übertragen: Zählt das persönliche Gespräch mehr als das Webformular und die Kundenhotline? Ist ein Treffen vor Ort möglich und hat das Unternehmen Qualitätszertifikate, die neutral den Schutz der Daten bewerten? »Oft gilt: besonders groß ist nicht gleich besonders gut. Wie bei allen anderen Industriezweigen gibt es auch im Hosting-Bereich mittelständische Dienstleister, die durch viel Nähe zum Kunden, eine hohe Qualität und ein klares Bekenntnis zu 100 Prozent ‚made in Germany’ punkten.«

Mittelständische Unternehmen sind gut beraten, wenn sie mit ihren IT-Profis einen kleinen Fragenkatalog für Cloud-Anbieter vorbereiten, um mehr über deren Datenschutz-Standards zu erfahren. Hier ist die Datenschutz-Checkliste von IT-Rechtsexperte Sebastian Bluhm für die Wahl des Cloud-Anbieters:

  •        Wo werden Daten gespeichert?
  •        Ist der Provider international tätig?
  •        Bestehen Interessenkonflikte mit anderen Ländern in Bezug auf den deutschen Datenschutz?
  •        Hat das Unternehmen unabhängige Zertifikate, die Cloud-Sicherheit und Datenschutz garantieren?
  •        Bestehend Abhängigkeiten durch ausländische Tochterfirmen oder Muttergesellschaften?
  •        Ist der Anbieter ein Partner auf Augenhöhe mit ähnlichen Werten?
Sebastian Bluhm ist Vorstand und Mitgründer der Profihost AG, einem der führenden unabhängigen Hostinganbieter im deutschsprachigen Raum. Das Unternehmen gilt als einer der Pioniere im deutschen Cloudhostingmarkt: viele große Namen, mittelständische Unternehmen und Start-ups setzen auf die Leistungen des Hosters aus Hannover. Bluhm engagiert sich auch als Investor, referiert zum Thema Unternehmertum und gibt sein Know-how an Existenzgründer weiter. Der studierte Wirtschaftsjurist hat zudem den Master of Laws in Informationsrecht erworben und ist juristischer Fachautor und Referent zum Thema IT-Recht.

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