DSAG hält SAP-Vorgehen bei der indirekten Nutzung für unzureichend

Laut Entscheidung eines britischen Gerichts, können Softwarehäuser zusätzliche Lizenzgebühren verlangen, wenn andere Programme zum Zweck des Datenaustauschs auf ihre Software zugreifen. Zwar lässt sich dieses Urteil zur »indirekten Nutzung« nicht unmittelbar auf Anwender in Deutschland, Österreich und der Schweiz übertragen, dennoch sorgt das Thema auch unter den Mitgliedern der deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e.V. (DSAG) seit einiger Zeit für Gesprächsstoff. Die DSAG steht dazu in engem Austausch mit SAP. Nun hat der Softwarehersteller eine Stellungnahme (https://news.sap.com/sappire-now-modern-pricing-modern-times/) veröffentlicht, in der er seine Gedanken zur indirekten Nutzung darstellt. Obwohl die DSAG begrüßt, dass sich SAP mit diesem Thema auseinandersetzt, hält sie die Stellungnahme für unzureichend.

Die indirekte Nutzung von SAP-Software hat hohe Relevanz – das bestätigten zuletzt auch zahlreiche Medienberichte. So wurde beispielsweise erst kürzlich über eine Brauereigruppe berichtet, die 564 Millionen Euro Rückstellungen gebildet hat, um die Risiken einer Klage seitens des Herstellers finanziell abzusichern.

Grundsätzlich muss das Thema »indirekte Nutzung« aus zwei Perspektiven betrachtet werden: Auf der einen Seite geht es darum, dass Anwender SAP-Software direkt oder indirekt nutzen. Diese Form der Nutzung ist lizenzrechtlich zu bewerten. Gegebenenfalls benötigt man je nach Nutzung ein entsprechendes Nutzungsrecht in Form einer »Named-User-Lizenz« oder eine Engine. Leider gibt es innerhalb der SAP keine klare Definition beziehungsweise Regelung zur indirekten Nutzung. Nun kommuniziert SAP jedoch erstmals über Preismodelle zur indirekten Nutzung, für verschiedene Szenarien. Nach Ansicht der DSAG ist diese Veröffentlichung jedoch unzureichend, da noch einige Themen unbedingt einer zufriedenstellenden Klärung bedürfen.

»Die DSAG beschäftigt sich bereits seit Langem mit der indirekten Nutzung und es ist prinzipiell begrüßenswert, dass sich bei SAP nach vielen Jahren etwas bewegt«, erläutert Andreas Oczko, DSAG-Vorstand Operations/Service & Support. Allerdings sei das von SAP erarbeitete Dokument zur Preisgestaltung bei indirekter Nutzung derzeit noch unausgereift, da essentielle Fragen ungeklärt und viele Aspekte unberücksichtigt bleiben, und die DSAG habe von einer Veröffentlichung zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgeraten. So betrachte das Papier beispielsweise vor allem bereits bekannte Fälle, lasse jedoch einige juristische Aspekte außen vor. So wird die Unsicherheit bei den Kunden nur noch größer und notwendige Investitionen in die Zukunft bleiben weiter blockiert.

»Als deutschsprachige SAP-Anwendergruppe empfehlen wir SAP-Kunden daher, sich möglichst reflektiert mit den Forderungen der SAP zu beschäftigen und über eine gründliche Prüfung nachzudenken«, erläutert Andreas Oczko. Gleichermaßen sei eine Kontaktaufnahme zur DSAG-Geschäftsstelle empfehlenswert, um gemeinsam relevante Themen zu diskutieren, diese anschließend gebündelt an SAP zu kommunizieren und eine gemeinsame, adäquate Regelung zu erarbeiten.

Eine E-Mail-Adresse für Rückfragen wurde eingerichtet: lizenzen@dsag.de

Über die DSAG
Die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) in Walldorf versteht sich als eine unabhängige Interessenvertretung aller SAP-Anwender in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ziel der DSAG ist es, darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte SAP-Lösungen geschaffen werden, sowie den Erfahrungs- und Informationsaustausch sowohl der SAP-Kunden untereinander als auch mit SAP zu fördern. Die 1997 als eingetragener Verein gegründete DSAG zählt heute über 3.200 Mitgliedsunternehmen mit mehr als 60.000 Mitgliedspersonen und hat sich als eine der größten SAP-Anwendergruppen weltweit etabliert. Weitere Informationen finden Sie unter: www.dsag.de, www.dsag.at, www.dsag-ev.ch

 

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