Händlerbund: Verbraucherrechterichtlinie – zwei Drittel sehen Vorteile

In einer aktuellen Studie des Händlerbundes zur Verbraucherrechterichtlinie, die vor einem Jahr in Kraft trat, wird deutlich: die Richtlinie brachte für Online-Händler einen enormen Aufwand mit sich und hat kaum Vorteile. Der Händlerbund befragte hierzu in einer Studie 184 Online-Händler.

Kaum Erleichterungen für Online-Händler

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie sollten die bestehenden nationalen Verbraucherschutzvorschriften in der EU angeglichen werden – Ziel war es, eine Erleichterung der Geschäftsbeziehungen für Verbraucher und Unternehmen zu erreichen. In der Studie des Händlerbundes wird allerdings deutlich, dass 66 Prozent der Händler kaum Auswirkungen bemerkten und ganze 11 Prozent der Online-Händler gaben an, dass die Verbraucherrechterichtlinie sogar negative Auswirkungen für sie hatte; lediglich für 19 Prozent der Händler brachte die Richtlinie positive Auswirkungen mit sich. Mehr als die Hälfte der befragten Online-Händler (54 Prozent) gaben an, dass die Richtlinie einen Mehraufwand für sie brachte.

Rücksendekosten werden mehr und mehr auf Kunden umgelegt

Waren es in der Händlerbund Studie 2014 noch drei Viertel der Händler, die die Angabe machten, die Retourenkosten auf ihre Kunden umzulegen, gaben 2015 vier von fünf Händlern an, dies zu tun. Auch die Zustimmung zur Einführung der einheitlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen wurde noch einmal bekräftigt: Der Wert der Zustimmung liegt nun bei 95 Prozent. 38 Prozent der Händler gaben sogar an, dass sie ihren Kunden eine längere Frist anbieten – im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Wert damit fast verdreifacht.

Umsätze entwickeln sich besser als 2014 erwartet

2014 rechneten nur 13 Prozent der Händler mit höheren Umsätzen durch die Verbraucherrechterichtlinie. In der aktuellen Studie gaben immerhin 28 Prozent an, dass sich ihre Umsätze durch die Richtlinie erhöht haben. Auch sehen rund zwei Drittel der Befragten (63 Prozent) Vorteile in den einheitlichen Regelungen der Verbraucherrechterichtlinie. Die Erreichung des Ziels der Richtlinie, zum grenzüberschreitenden Handel zu ermutigen, wird noch auf Motivation angewiesen sein: Nur jeder Fünfte (21 Prozent) fühlt sich in der Studie zum grenzüberschreitenden Handel ermutigt.

Bundesvorsitzender Andreas Arlt zu den Ergebnissen der Studie: »Die aktuelle Befragung der Händler zur Verbraucherrechterichtlinie zeigt uns, dass noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden muss. Die Händler müssen bei gesetzlichen Neuerungen mitgenommen und das Neue einfach erklärt werden. Wir freuen uns daher, dass wir als Händlerbund mit unserem Engagement im Dachverband Ecommerce Europe die Chance haben, als einziger deutscher Verband auch auf europäischer Ebene die Interessen unserer Händler zu vertreten.«

[1] Die komplette Händlerbund Studie kann als PDF hier heruntergeladen werden. https://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/341-studie-zur-verbraucherrechterichtlinie-2015
Über den Händlerbund
Als größter Onlinehandelsverband Europas ist der Händlerbund Sprachrohr und Partner der E-Commerce-Branche. Der Verband fördert den Austausch zwischen Händlern und Dienstleistern, um den digitalen als auch stationären Handel nachhaltig zu unterstützen und zukunftsfähig auszurichten. Durch die europaweite Interessenvertretung und Bündelung verschiedener Dienstleistungen gestaltet der Händlerbund mit seinen Mitgliedern und Partnern aktiv die Branche.

infografik händlerbund verbraucherrechterichtlinie