IT-Freiberufler-Studie 2016: Gesetzliche Regelungen sind größte Herausforderung

Beim Thema Scheinselbstständigkeit herrscht bei Unternehmen wie Freiberuflern große Unsicherheit – das ist eines der zentralen Ergebnisse der großen IT-Freiberufler-Studie 2016. Demnach sehen rund 60 Prozent der befragten Unternehmen die Verantwortung nicht bei sich, wenn es darum geht, Maßnahmen gegen Scheinselbstständigkeit zu treffen. Zugleich empfinden mehr als 50 Prozent aller Freiberufler die gesetzlichen Vorschriften als größte Hürde ihrer Tätigkeit.

Die Ergebnisse stammen aus einer Onlinebefragung, die IDG Business Research Services in Zusammenarbeit mit der Goetzfried AG und weiteren Marktteilnehmern der IT-Branche durchgeführt hat [1]. Im Rahmen der diesjährigen IT-Freiberufler-Studie wurden in Deutschland, Österreich und der Schweiz insgesamt 858 Interviews mit Freiberuflern und IT-Projektverantwortlichen wie CIOs, Projektleitern oder Einkäufern von Einsatzunternehmen geführt und ausgewertet. Hintergrund: Die Nachfrage nach Selbstständigen und deren Bedeutung für den Markt nehmen seit Jahren zu. Doch vor allem die komplexe Rechtslage beim Thema Scheinselbstständigkeit macht Unternehmen wie Freiberuflern laut den jüngsten Ergebnissen der Studie besonders zu schaffen.

»Die Ergebnisse der Erhebung sind vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Freiberuflern für die IT-Branche so interessant wie alarmierend. Sie verdeutlichen, dass die anstehende Novelle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes die Unsicherheit verstärkt und den Markt mehr denn je belastet – sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer«, erklärt Thomas Götzfried, Vorstand der Goetzfried AG. »Wir versuchen, dieser Verunsicherung bestmöglich entgegenzuwirken, indem wir sowohl die Freiberufler, mit denen wir arbeiten, als auch unsere Kunden umfassend beraten und sensibilisieren.«

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Wer muss Scheinselbstständigkeit verhindern?

Auf die Frage, wer die Verantwortung für die Einhaltung der Rechtskonformität zu tragen hat, gibt es keine eindeutige Antwort: 59 Prozent der befragten Unternehmen sehen sich nicht in der Hauptverantwortung, die Gefahren der Scheinselbstständigkeit zu verhindern. Nur 41 Prozent fühlen sich selbst in der Pflicht, ein ebenso hoher Anteil glaubt, Freiberufler hätten die Verantwortung zu tragen. Nur etwa

20 Prozent gaben an, dass dies Aufgabe von Personaldienstleistern sei. Fragt man Freiberufler, fällt die Bewertung nahezu deckungsgleich aus. Dass das Thema Auftraggeber wie Selbstständige gleichermaßen umtreibt, belegen auch die folgenden Zahlen: In den vergangenen 12 Monaten haben rund 60 Prozent der befragten Unternehmen Compliance-Maßnahmen zum Schutz vor Scheinselbstständigkeit getroffen. Bei den Freiberuflern gaben sogar 75 Prozent an, ihrer Ansicht nach geeignete Maßnahmen getroffen zu haben, z. B. durch die Ausweitung ihrer Auftraggeberbasis. Vor allem, weil sie die komplexen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften als größte Herausforderung des Freiberuflerstatus sehen. 51,7 Prozent gaben an, dass das Thema für sie ein Problem darstellt, mehr noch als die unsichere Planbarkeit ihrer Anschlussprojekte.

Rechtssicherheit hat bei Vermittlung oberste Priorität

»Als Vermittler zwischen Freiberufler und Unternehmen sehen wir uns in der Verantwortung, bereits bei der Rekrutierung von potenziellen Kandidaten klare Prüfkriterien anzuwenden und damit einen gesetzeskonformen Einsatz zu gewährleisten«, so Thomas Götzfried: »Gleichzeitig arbeiten wir mit unseren freiberuflichen Projektmitarbeitern seit dem vergangenen Jahr bereits auf Basis allgemeiner Geschäftsbedingungen zusammen, wodurch wir den Unternehmerstatus der Freiberufler noch stärker hervorheben, als dies bei Rahmen- und Projektverträgen der Fall wäre.« Wichtig ist für die Goetzfried AG dabei immer, eine Gesamtbetrachtung sämtlicher Umstände vorzunehmen und die vertraglich geschaffene Ausgangssituation in der täglichen Praxis des Projekteinsatzes rein tatsächlich zu leben. Soweit die von der Rechtsprechung gesetzten Kriterien – sprich die tätigkeits- und personenbezogenen Statusmerkmale – beachtet und in der Gesamtschau überwiegend erfüllt werden, bleibt der Einsatz eines selbstständigen Subunternehmers/Freiberuflers im Kundenprojekt in unveränderter Weise möglich. Thomas Götzfried: »Ich bekenne mich daher ganz klar zur Vermittlung und zum Einsatz selbstständiger Subunternehmer/Freiberufler in Kundenprojekten.«

Weitere Informationen zur Goetzfried AG finden Sie unter https://www.goetzfried.com