Netzwerkdurchsetzungsgesetz: NetzDG ist und bleibt überflüssig

»Das NetzDG ist und bleibt ein überflüssiges Gesetz und eine Bedrohung für die Meinungsfreiheit im Netz«. Zu diesem Schluss kommt Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. anlässlich der veröffentlichten Transparenzberichte der betroffenen Internetplattformen. Die Zahlen zeigen, dass sich das Löschaufkommen durch das NetzDG nicht maßgeblich verändert hat. »Die Unternehmen löschen zwar mehr als noch vor einigen Jahren«, so Süme, »dies ist aber nicht auf das Gesetz, sondern auf extrem verbesserte Technologien sowie ein gesteigertes Problembewusstsein bei den Unternehmen zurückzuführen.« Meldungen zum NetzDG fielen in der Gesamtbilanz kaum ins Gewicht.

Die Berichte zeigen, dass die absolute Mehrheit der gemeldeten Inhalte gar nicht gegen das NetzDG verstößt. Gleichzeitig handelt es sich bei den meisten Inhalten, die schließlich gelöscht würden, ohnehin schon um Verstöße gegen die Community Standards, die die Unternehmen von sich aus überprüften.

 

Staat darf Rechtsprechung nicht an Unternehmen auslagern

»Während also der tatsächliche Nutzen des NetzDG weiterhin zweifelhaft ist, bleiben die negativen Aspekte des Gesetzes allesamt bestehen«, sagt Oliver Süme und erneuert damit die grundsätzliche Kritik an dem Gesetz, das aus Sicht des Verbands einen grundlegend falschen Ansatz in der Bekämpfung rechtswidriger Internetinhalte verfolgt: »Wenn Internetunternehmen per Gesetz und unter Androhung empfindlicher Bußgelder gezwungen werden, über Rechtswidrigkeit oder Meinungsfreiheit zu entscheiden und unerwünschte Kommentare von ihren Plattformen zu entfernen, entsteht eine privatwirtschaftlich organisierte Parallelrechtsprechung, außerhalb staatlicher Strafverfolgung. Täter werden nicht zur Rechenschaft gezogen und Opfern wird dadurch keine Gerechtigkeit wiederfahren. Dies steht in direktem Widerspruch zu unserem Rechtssystem«, sagt Oliver Süme. Der Staat dürfe die Rechtsprechung nicht einfach teilweise an Unternehmen auslagern.

eco warnt in diesem Zusammenhang insbesondere davor, dass das Gesetz eine gefährliche Karriere machen und von autokratischen Regimen kopiert werden könnte, die den dort entwickelten Mechanismus zu massiver Zensur und Unterdrückung von Meinungsfreiheit nutzen. »Es wäre schön gewesen, wenn die deutsche Politik da über den eigenen Tellerrand gedacht hätte«, so Oliver Süme.

Seit dem 1. Januar 2018 ist das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft, das die Betreiber von Onlineplattformen dazu verpflichtet, strafbare Inhalte im Netz innerhalb einer bestimmten Frist und unter Androhung von teils hohen Geldstrafen zu löschen.

Wie im Rahmen des Gesetzes vorgeschrieben, haben die hauptsächlich betroffenen Internetunternehmen Google, Facebook und Twitter heute ihre Evaluationsberichte zum Stand der Umsetzung der Regelungen vorgelegt.

 

Über eco: Mit über 1.000 Mitgliedsunternehmen ist eco der größte Verband der Internetwirtschaft in Europa. Seit 1995 gestaltet eco maßgeblich das Internet, fördert neue Technologien, formt Rahmenbedingungen und vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. Leitthemen sind Zuverlässigkeit und Stärkung der digitalen Infrastruktur, IT-Sicherheit und Vertrauen sowie Ethik und Selbstregulierung. Deshalb setzt sich eco für ein freies, technikneutrales und leistungsstarkes Internet ein.

 


 

Ein halbes Jahr NetzDG: Bitkom zieht ernüchternde Bilanz

■  Unternehmen legen erstmals Löschberichte vor.

■  Rohleder: »Dokumente rechtsstaatlichen Versagens«.

 

Seit dem 1. Januar 2018 müssen soziale Netzwerke ihren Nutzern ermöglichen, sich bei den jeweiligen Unternehmen über rechtswidrige Inhalte zu beschweren. Dies verlangt das sogenannte »Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken«, kurz: Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder NetzDG. Zwar ist weiterhin unklar, für welche Netzwerke genau das NetzDG gilt, doch haben die auf jeden Fall betroffenen Unternehmen wie Facebook, Twitter und Youtube jetzt erstmals ihre Berichte vorgestellt. Darin informieren sie über gelöschte Inhalte und Beschwerdeverfahren der vergangenen sechs Monate, wie es das NetzDG vorschreibt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

»Die jetzt vorgelegten Berichte dokumentieren das Versagen des Rechtsstaats in der digitalen Welt. Schwerstkriminalität wie Kinderpornographie und terroristische Inhalte entfernen die großen Netzwerke erfolgreich von ihren Plattformen. Dafür hätte es den tiefen Grundrechtseingriff durch das NetzDG nicht gebraucht. Die Beantwortung schwieriger juristischer Fragen aber – etwa an der Grenze von freier Meinungsäußerung, Satire und Straftaten – sollte der Staat nicht an Mitarbeiter privatwirtschaftlicher Unternehmen delegieren. Mit dem NetzDG hat der Staat seine Kernaufgaben an große internationale Konzerne abgegeben. Eine eigene Antwort auf Kriminalität im Web bleibt er weiterhin schuldig. Das NetzDG ist verfassungswidrig, unverhältnismäßig und schadet mehr als es nutzt. Die Ankündigung der Regierungskoalition, das NetzDG demnächst zu verbessern, greift zu kurz. Das völlig verkorkste NetzDG gehört abgeschafft.«

 


Das NetzDG in der Praxis

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken – kurz Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) – richtet sich gegen Hetze und Fake News. In Kraft getreten ist das NetzDG am 1. Oktober 2017. Nun haben Facebook, Twitter und YouTube erstmals Zahlen dazu vorgelegt, wie sich das Gesetz in der Praxis auswirkt. Die Statista-Grafik zeigt, was für Inhalte bei YouTube gemeldet werden und wie oft die Meldungen zu Löschungen führen. Insgesamt sind bei der Videoseite über 200.000 Inhalte bemängelt worden – davon wurden 27 Prozent entfernt. Rund 76.000 Meldungen betrafen Hassrede und politischen Extremismus. Terroristische oder verfassungswidrige Inhalte sorgte für etwas mehr als 9.000 Meldungen. Mathias Brandt

https://de.statista.com/infografik/14883/bei-youtube-im-zusammenhang-mit-dem-netzdg-gemeldete-inhalte/

 


 

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