Panama Papers: Für Reiche gelten andere Regeln

Zwei Monate nach Veröffentlichung der Panama Papers haben die Finanzminister der Länder in Neuruppin Anfang Juni 2016 ein Maßnahmenpaket gegen Steueroasen und Briefkastenfirmen beschlossen. Dazu gehören unter anderem erweiterte Auskunftspflichten und Ermittlungsbefugnisse für die Finanzverwaltung.

Bei der deutschen Bevölkerung ist das Panama-Thema laut einer aktuellen Umfrage des Markt-und Sozialforschungsinstituts Ipsos nicht sehr präsent. Nur gut jeder dritte Befragte (36 %) gibt an, schon von dem Geldwäscheskandal gehört zu haben, nur fünf Prozent meinen, darüber eine Menge zu wissen.

Aufgeklärt über die Hintergründe der Affäre sind 83 Prozent der Deutschen der Meinung, deutsche Politiker, die über Briefkastenfirmen in Panama Steuern hinterzogen haben, sollten sofort zurücktreten, 58 Prozent stimmen dieser Forderung »voll und ganz zu«. Mehrheitlich (81 %) wird dieser Fall wiederum als Beleg dafür gesehen, dass für die Reichen dieser Welt offenbar andere Regeln gelten als für den Rest der Menschheit. Nur jeder zehnte Befragte findet es vernünftig bei der Vermeidung von Steuerzahlungen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, inklusive des Einsatzes von Briefkastenfirmen und Offshore-Konten.

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Die Befragung wurde in weltweit 25 Ländern durchgeführt. Der Durchschnitt aller Befragten denkt in dieser Frage so wie die Deutschen.

[1] Diese Ergebnisse stammen aus einer Ipsos Global@dvisor Studie, die zwischen dem 22. April und 05. Mai 2016 durchgeführt wurde. Für die Studie wurde eine internationale Stichprobe von 18.058 Erwachsenen zwischen 18 und 64 Jahren in den USA und Kanada und zwischen 16 und 64 Jahren in allen anderen Ländern befragt. Insgesamt wurde die Studie in 25 Ländern durchgeführt: Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Italien, Japan, Kanada, Malta, Mexiko, Peru, Polen, Russland, Schweden, Südafrika, Südkorea, Spanien, Türkei, Ungarn, USA. Pro Land wurden ca. 1000 Personen über das Ipsos Online Panel befragt, mit der Ausnahme von Argentinien, Belgien, Indien, Malta, Mexiko, Peru, Polen, Russland, Schweden, Südafrika, Südkorea, Türkei und Ungarn, wo jeweils ca. 500 Personen befragt wurden. Die Daten wurden anhand der jeweils aktuellsten Zensusdaten nach demographischen Merkmalen gewichtet, um eine Annäherung an die Grundgesamtheit zu gewährleisten.

 


Steuerbetrug stoppen: Mehr Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben in ihrer Jahreskonferenz am 3. Juni 2016 in Neuruppin unter dem Vorsitz von Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (Nordrhein-Westfalen) u. a. das Thema »Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen« beraten. Sie stellen dazu Folgendes fest:

 

  1. Die Finanzierung öffentlicher Aufgaben in einem am Gemeinwohl orientierten Staat setzt auch den gesellschaftlichen Konsens voraus, durch Steuerzahlungen zum Funktionieren des Gemeinwesens beizutragen. Internationale Steuerflucht und Steuerhinterziehung entziehen dem Staat die dafür erforderlichen Mittel und gefährden damit nicht nur die Grundlagen unseres Gemeinwesens, sondern stellen gleichzeitig die Sinnhaftigkeit von Steuerehrlichkeit in Frage. Leidtragende sind damit insbesondere die gesetzestreuen Steuerpflichtigen, die aufgrund von Steuerflucht und Steuerhinterziehung überproportional zur Finanzierung des Gemeinwohls beitragen müssen.
  2. Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder ihre Auffassung, dass Finanzinstitute, die Beihilfe zum Steuerbetrug leisten, künftig stärker zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Sie erwarten, dass in das Kreditwesengesetz entsprechende Sanktionsmöglichkeiten bis zum Entzug der Banklizenz aufgenommen werden, und weisen auf die bereits vor Jahren beschlossene Gesetzesinitiative des Bundesrates hin (BR-Drucksache 117/14 (Beschluss)). Der Beschluss wurde vom Bundestag noch immer nicht aufgegriffen.
  3. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder betonen erneut ihr Bekenntnis zur Bekämpfung der internationalen Steuerflucht und der Steuerhinterziehung. Sie fordern eine Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten und die Einführung von weiteren Rechtsgrundlagen zur Sanktionierung von Verstößen gegen zu erweiternde Mitteilungs-, Auskunfts- und Anzeigepflichten. Transparenz und Informationsaustausch bilden entscheidende Grundlagen für wirksame Ermittlungen. Sie bilden damit die Basis für staatliches Handeln gegen diejenigen, die von dubiosen Steuerpraktiken sowie jeglicher Form des Steuerbetruges zu Lasten des Gemeinwesens profitieren.
  4. Eine Bund-Länder–Arbeitsgruppe hat hierzu im Auftrag der Finanzministerkonferenz mögliche Änderungs- und Verbesserungsmöglichkeiten geprüft. Im Ergebnis schlagen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder insbesondere folgende Maßnahmen vor:

 

  • Erweiterung der bereits bestehenden Mitteilungspflichten bezüglich Geschäftsbeziehungen zu sogenannten »Domizilgesellschaften« (Auslandsgesellschaften ohne oder mit nur geringfügigem Geschäftsbetrieb, auch als »Briefkastenfirmen« bekannt);
  • stärkere Sanktionierung von Verletzungen der bestehenden und der neuen Mitteilungspflichten;
  • Aufhebung des sogenannten steuerlichen Bankgeheimnisses (§ 30a der Abgabenordnung), gegenüber den Steuerbehörden (nicht gegenüber der Öffentlichkeit);
  • Zulässigkeit einer Außenprüfung bei Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Briefkastenfirmen ohne weitere Voraussetzungen;
  • Anzeigepflicht von Banken und anderen Dienstleistern, die Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen vermitteln oder herstellen, gegenüber den Finanzbehörden;
  • Sanktionierung und Haftung für etwaige Steuerschäden bei Verletzung dieser Anzeigepflicht.

 

  1. Der Bundesminister der Finanzen unterstützt die Vorschläge zur Schaffung von Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben ihn gebeten, in Abstimmung mit ihnen auf dieser Grundlage einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten.
  2. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder betonen außerdem, dass nach Abschluss der fachlichen Prüfungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch weitere steuerliche Maßnahmen wie die Einführung einer allgemeinen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen einbezogen werden sollen.
  3. Daneben könnte die Einführung eines Transparenzregisters eine effektive Maßnahme gegen Briefkastenfirmen darstellen. Die erforderlichen Angaben sind jedoch vom Besteuerungsverfahren strikt zu trennen.

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