So senken Netzbetreiber und Kommunen Kosten mit dem DigiNetzG

  • Anwendungsszenarien für typische Kooperationen entwickelt.
  • Beispielkalkulationen geben Orientierung.
  • Praktischer Leitfaden für den Abschluss von Kooperationen zwischen Privatwirtschaft und Kommunen.

Wie Netzbetreiber und Kommunen den Breitbandausbau mit dem neuen DigiNetz-Gesetz (DigiNetzG) kostengünstiger vorantreiben können, damit beschäftigt sich TÜV Rheinland in seiner neuen praxisorientierten Kurzstudie: »Kosten senken im Breitbandausbau mit dem DigiNetz-Gesetz« (www.tuv.com/diginetz).

»Ziel ist es, Akteure wie Netzbetreiber und Öffentliche Hand im Breitbandausbau darin zu unterstützen, erste strategische Überlegungen rund um das DigiNetz-Gesetz anzustellen und eigene Chancen auszuloten«, so Andreas Windolph, Teilbereichsleiter Breitband & Intelligente Netze bei TÜV Rheinland.

Das »Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze« ist seit November 2016 in Kraft. Damit können Netzbetreiber auf einfachere Art die Nutzung existierender passiver Netzinfrastrukturen wie etwa Leerrohre, Leitungsrohre, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Masten, Antennenanlagen und andere Trägerstrukturen öffentlicher Versorgungsnetze beantragen. Des Weiteren ist es möglich, eine Mitverlegung geeigneter passiver Netzinfrastrukturen und Glasfaserkabel bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten und bei der Erschließung von Neubaugebieten zu erreichen. Auf diese Weise erhalten Netzbetreiber einen verbesserten Zugang zu Informationen über die tatsächliche Versorgungslage in einem bestimmten Gebiet.

Konkrete Anwendungsbereiche

In der Kurzstudie erläutert TÜV Rheinland konkrete Anwendungsbereiche des DigiNetz-Gesetzes für Öffentliche Hand, Eigentümer und Betreiber öffentlicher Versorgungs- und Telekommunikationsnetze sowie Gebäudeeigentümer. Aufgegriffen werden wichtige Fragen aus der Praxis, u.a. die Voraussetzungen der Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen, mögliche Herausforderungen und Einflussfaktoren wie etwa engen Fristen.

Anhand detaillierter Anwendungsszenarien schildern die TÜV Rheinland-Experten für intelligente Netze mögliche Kooperationen zwischen einem Telekommunikationsnetzbetreiber und einem Stadtwerk sowie zwischen einem TK-Netzbetreiber und einer Kommune. Beschrieben wird der konkrete Arbeitsprozess, von der Vorbereitung über die Vor-Ort-Inspektion bis hin zur Antragstellung. Die Autoren erklären auch, was im Streitfall zu tun ist und geben Tipps und Hilfestellungen zum Abschluss von Kooperationen zwischen Kommunen und Telekommunikationsunternehmen beziehungsweise zwischen Stadtwerken und Telekommunikationsunternehmen.

Die Studie benennt Kennzahlen und erstellt eine realistische Gesamtrechnung mit den beinflussbaren Faktoren, die bei der Prüfung jeder Mitnutzung und Mitverlegung von Infrastrukturen für den Breitbandausbau zu berücksichtigen sind.

Weil eine Kooperation für alle Partner wirtschaftlich attraktiv sein muss, empfiehlt TÜV Rheinland, auf jeden Fall detaillierte Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsanalysen vorzunehmen, denn geografische Gegebenheiten und die Art der passiven Infrastruktur können jede Berechnung maßgeblich beeinflussen.

 

Mehr über das DigiNetz-Gesetz nach Registrierung unter www.tuv.com/diginetz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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