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Umsetzung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften ab dem ersten Mitarbeiter Pflicht

Entgegen der gängigen Meinung, Arbeitsschutzvorschriften sind nur für Großunternehmen, steuern sich insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen unbewusst in eine Haftungsfalle. Denn die Arbeitsschutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften gelten schon ab dem ersten Mitarbeiter. Allein das Ignorieren der Vorschriften kann Bußgelder bis zu 10.000 Euro für den Arbeitgeber, aber auch für Vorgesetzte nach sich ziehen. Damit es erst…