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Die steueroptimale Ausgestaltung einer GmbH & Co. KG

Aus steuerlicher Sicht ist es empfehlenswert, dass die Komplementär-GmbH nicht an der KG beteiligt ist. Damit ist durchaus vereinbar, dass die GmbH ihr eingezahltes Stammkapital der KG als Darlehen gegen angemessene Verzinsung überlässt. Ist die GmbH nicht an der KG beteiligt, hat sie auch keinen Anspruch auf einen Gewinnanteil und ihr kann dementsprechend auch kein…