Wenn Unternehmer die GmbH & Co. KG als Rechtsform für ihre Unternehmen wählen, stehen gesellschaftsrechtliche Motive und Vorteile eindeutig im Vordergrund. Den Wunsch nach Haftungsbeschränkung erfüllt die GmbH & Co. KG in gleicher Weise wie eine GmbH. Zwar haftet die Komplementär-GmbH unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft – aber letztlich nur…
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Die steueroptimale Ausgestaltung einer GmbH & Co. KG
Aus steuerlicher Sicht ist es empfehlenswert, dass die Komplementär-GmbH nicht an der KG beteiligt ist. Damit ist durchaus vereinbar, dass die GmbH ihr eingezahltes Stammkapital der KG als Darlehen gegen angemessene Verzinsung überlässt. Ist die GmbH nicht an der KG beteiligt, hat sie auch keinen Anspruch auf einen Gewinnanteil und ihr kann dementsprechend auch kein…