■ Kleidung und Möbel mit elektrischer Funktion fallen ab August 2018 unter das ElektroG. ■ Händler können jetzt ihre Produkte nach den neuen gesetzlichen Regelungen bei der zuständigen Behörde registrieren. Ab dem 1. Mai können Händler, Hersteller und Importeure von Kleidung oder Möbeln mit elektrischen Zusatzfunktionen ihre Produkte nach den neuen gesetzlichen Vorgaben bei…