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Besonderes elektronisches Anwaltspostfach – beA: Wege aus dem Rechtsvakuum

Mit dem »besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)« sollte für Anwälte eine Möglichkeit geschaffen werden, Akten und Schriftsätze vertraulich und rechtssicher über das Internet zu transportieren. Fax und Briefpost wären damit in der Kommunikation zwischen Anwalt und Gericht überholt. Kurz vor dem Start des beA am 01. Januar 2018 allerdings entdecken unabhängige IT-Experten eine fatale Sicherheitslücke: Die…