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Scheinselbstständigkeit: Änderungen bei der Arbeitnehmerüberlassung

Die bereits im Oktober 2016 im Parlament beschlossenen Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) traten am 1. April 2017 in Kraft. Das Hauptziel dieser Gesetzesänderungen war es, Scheinselbstständigkeit und Scheindienstverträge in den Griff zu bekommen. Die wesentliche Änderung ist der Wegfall der Arbeitnehmerüberlassung auf Vorrat. Durch diese Änderungen entstehen große Risiken für die Auftraggeber – bei Verstößen…