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DSAG hält SAP-Vorgehen bei der indirekten Nutzung für unzureichend

Laut Entscheidung eines britischen Gerichts, können Softwarehäuser zusätzliche Lizenzgebühren verlangen, wenn andere Programme zum Zweck des Datenaustauschs auf ihre Software zugreifen. Zwar lässt sich dieses Urteil zur »indirekten Nutzung« nicht unmittelbar auf Anwender in Deutschland, Österreich und der Schweiz übertragen, dennoch sorgt das Thema auch unter den Mitgliedern der deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e.V. (DSAG) seit einiger Zeit…