TÜViT erhält Akkreditierung als eIDAS-Zertifizierer

Die TÜV Informationstechnik GmbH (TÜViT) ist als eines der ersten Unternehmen in Deutschland als offizielle Konformitätsbewertungsstelle nach eIDAS (EU-Verordnung 910/2014) akkreditiert, der neuen europäischen Norm über Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen. Die Akkreditierung erfolgte zum 24. Juni 2016 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) und umfasst neben eIDAS auch die Zertifizierung nach den zugehörigen ETSI-Standards (European Telecommunications Standards Institute). Somit kann TÜViT rechtzeitig zum Inkrafttreten dieser Normen die ersten eIDAS-Zertifikate vergeben.

Die Zulassung der TÜViT durch DAkkS erfolgte innerhalb weniger Monate und ist zunächst zwei Jahre gültig. Das Unternehmen der TÜV NORD Group ist somit in der Lage, seine führende Stellung als Zertifizierer elektronischer Vertrauensdienste zu behaupten. So hat TÜViT schon nach dem bislang gültigen deutschen Signaturgesetz mehr als 350 Zertifikate ausgestellt. In Deutschland entspricht dies rund 80 Prozent aller durchgeführten Zertifizierungsvorgänge nach dem Signaturgesetz. Mehr als 200 Zertifikate stellte TÜViT für Produkte mit qualifizierten elektronischen Signaturen aus, weitere rund 150 für Sicherheitskonzepte.

Die DAkkS-Akkreditierung für TÜViT umfasst:

  1. Erstellung, Überprüfung und Validierung von elektronischen Signaturen, elektronischen Siegeln oder elektronischen Zeitstempeln und Diensten für die Zustellung elektronischer Einschreiben sowie von diesen Diensten betreffenden Zertifikaten.
  2. Erstellung, Überprüfung und Validierung von Zertifikaten für die Website-Authentifizierung.
  3. Bewahrung von diesen Diensten betreffenden elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zertifikaten.

Um über die eigentliche Konformitätsbewertung hinaus einen erfolgreichen eIDAS-Einsatz zu sichern, bietet TÜViT auch begleitende Leistungen an. Dazu zählen insbesondere vorbereitende Assessments, Audits, Coaching und Support Services.

Großes Interesse an eIDAS-Zertifikaten

Schon jetzt verzeichnet TÜViT ein großes Interesse an Konformitätsbewertungen nach eIDAS. »Uns erreichen Nachfragen nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus anderen europäischen Ländern«, sagt Clemens Wanko, Leiter des Zertifizierungsfachbereichs eID (Elektronische Identifizierung) und Vertrauensdienste bei TÜViT. »Wir arbeiten bereits mit zahlreichen Unternehmen und Organisationen zusammen, sodass wir schon Anfang Juli rund zehn Zertifikate ausstellen werden. Vor allem Unternehmen und Behörden mit umfangreichem internationalen Dokumentenverkehr profitieren von den standardisierten und grenzübergreifenden Normen sowie den neuen Diensten«, so Wanko.

Als Zertifizierer qualifizierter elektronischer Vertrauensdienste ist TÜViT unabhängig, da das Unternehmen zum Beispiel nicht gleichzeitig als IT-Service-Anbieter auftritt. TÜViT arbeitet sehr eng mit den zuständigen Aufsichtsstellen zusammen sowie auch mit der EU-Kommission und mit Normungsorganisationen wie zum Beispiel ETSI, CEN (Europäisches Komitee für Normung) oder ENISA (European Network and Information Security Agency).

eIDAS hat Vorrang

Die neue EU-Verordnung eIDAS wird ab 1. Juli 2016 dem deutschen Signaturgesetz vorgeschaltet und hat damit Anwendungsvorrang. Bis zur Verabschiedung eines an eIDAS angepassten Vertrauensdienstegesetzes in Deutschland, bleibt das Signaturgesetz jedoch bis auf Weiteres gültig. eIDAS regelt nicht nur Signaturen und Zeitstempel, sondern ermöglicht nun auch qualifizierte Siegel, also Signaturen für juristische Personen und weitere neue Dienste wie Prüfung von Siegeln und Signaturen, Zustellung von elektronischen Einschreiben und Aufbewahrungsdienste. Vor allem sorgt die neue EU-Norm für eine europaweite rechtliche Absicherung. Diese unterstützt auch das besondere Qualitätsmerkmal »qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter« nach eIDAS, das ein Anbieter nur erhält, wenn er eine entsprechende Prüfung durchlaufen hat.

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Bild (Quelle: europa.eu/!kJ78UK): Die EU-Norm eIDAS für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.


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