VOICE fordert IT-Freiberufler und IT-Berater von den Regelungen des AÜG zu befreien

Die zum 1. April 2017 in Kraft getretenen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sind in den Augen von VOICE für IT-Anwenderunternehmen sowie für IT-Freiberufler und -Berater kontraproduktiv. Sie torpedieren nicht nur die sich gerade neu entwickelnden agilen Arbeitsformen in IT-Projekten, sondern führen auch zu einer großen Verunsicherung der auftraggebenden Unternehmen. Deshalb fordert der Bundesverband der IT-Anwender, das AÜG um eine Regelung zu erweitern, die Freiberufler und Berater über einer gewissen Honorargrenze von den Gesetzesbestimmungen ausnimmt.

 

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz soll vor allem Arbeitnehmer unterer Einkommensklassen vor missbräuchlicher Leiharbeit schützen. Die wichtigsten Instrumente der Gesetzesänderung – die Begrenzung der Überlassung auf 18 Monate sowie die Neureglungen der Konsequenzen aus Scheinwerksverträgen – können sicher dazu beitragen, den Schutz dieser Arbeitnehmer zu erhöhen. Doch in Bezug auf IT-Freiberufler und -Berater führen sie nicht zu einem höheren Schutz, sondern zu Verunsicherung, Nichtbeauftragung und Know-how-Verlust.

 

»Viele unserer Mitglieder wissen nicht, wie sie sich jetzt verhalten sollen. Das führt dazu, dass sie zurzeit gar keine Aufträge an Freiberufler mehr vergeben oder sogar bestehende Vereinbarungen mit Freiberuflern kündigen. Das gefährdet nicht nur etliche kritische Digitalisierungs- und IT-Projekte, sondern schneidet gerade mittelständische Anwenderunternehmen von aktuellem IT-Know-how ab«, erklärt Dr. Thomas Endres, Vorsitzender des VOICE-Präsidiums. Viele mittlere Anwenderunternehmen haben dem VOICE-Vorsitzenden zufolge gar keine Chance, Mitarbeiter fest anzustellen, die das gleiche aktuelle Digitalisierungs-Know-how aufweisen, wie IT-Berater, die in diesen Bereichen arbeiten.

 

Der Markt für IT-Freiberufler und Berater sei ein Auftragnehmer-Markt betont Endres. Hochqualifizierte Fachkräfte fehlen. Anwenderunternehmen sind deshalb sehr stark auf Freiberufler und Berater angewiesen. Entsprechend hoch sind die Honorare und entsprechend gering das Interesse von IT-Experten, sich anstellen zu lassen.

 

Abgesehen von der Nachfrage nach aktuellem Know-how passt auch die Organisation von moderner IT-Arbeit nicht in das Schema gängiger Leiharbeit. Bei IT-Projekten ist es zwingend notwendig, dass Freiberufler und Berater eng verzahnt mit den Mitarbeitern der IT-Abteilungen arbeiten. Freiberufler agieren als ganz normale Mitglieder von Projektteams. Als solche sind sie eng in die Arbeitsabläufe ihres Auftraggebers integriert, nehmen Weisungen entgegen oder sprechen mitunter sogar Weisungen gegenüber den festangestellten Mitarbeitern aus, je nachdem welche Rolle sie in den Projekten spielen. Die gerade in Digitalisierungsprojekten zunehmend populär gewordene agile Entwicklung verzahnt feste Mitarbeiter und Freiberufler sogar noch enger miteinander.

 

Deshalb fordert VOICE, das AÜG um eine Regelung zu erweitern, die IT-Freiberufler und Berater ab einer gewissen Honorargrenze von den Gesetzesbestimmungen ausnimmt. »In Tarifverträgen für Festangestellte gibt es die Definition des Außertarifliche Angestellten. Im AÜG sollte eine ähnliche Regelung gestaltet werden, die freiberufliche Tätigkeiten ab einer gewissen Honorarstufe anders behandelt als Leiharbeit im Niedriglohnsektor«, fordert Patrick Quellmalz, Geschäftsführer der VOICE Service GmbH und Verantwortlicher für die Anwenderarbeitsgruppen im VOICE-Verband den Gesetzgeber zur Nachbesserung auf.

 

Der VOICE-Manager kündigt außerdem einen Leitfaden zum neuen AGÜ an, an dem sich IT-Anwenderunternehmen orientierten können.