Betriebsausgaben bei gemischten Feiern
Bei betrieblichem und privatem Anlass ist Kostenaufteilung möglich. Der BFH hatte bereits zu der Frage, ob bei Reisen, die teilweise betrieblich und teilweise privat veranlasst sind, die Kosten als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, Stellung genommen. Er hatte entschieden, dass die Kosten grundsätzlich nach einem sinnvollen und objektiven Maßstab aufgeteilt werden müssen. Wichtig für Unternehmen war … Betriebsausgaben bei gemischten Feiern weiterlesen
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