Störerhaftung: Gewerbliche Anbieter müssen Hotspots weiter schützen
Nach EuGH-Urteil sind Abmahnungen zwar schwieriger, Anbieter müssen jedoch Vorkehrungen treffen. Isolierte Lösungen und Verschlüsselungen ratsam. Das neuste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Störerhaftung vereinfacht es für Gewerbetreibende nur auf den ersten Blick, öffentliche Internet-Hotspots anzubieten. Denn: Auch nach der europäischen Rechtsprechung kann vom WLAN-Betreiber verlangt werden, dass der Anschluss durch ein Passwort gesichert … Störerhaftung: Gewerbliche Anbieter müssen Hotspots weiter schützen weiterlesen
Fügen Sie diese URL in Ihre WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Fügen Sie diesen Code in Ihre Website ein, um ihn einzubinden