Unternehmen behalten zum Teil widerrechtlich personenbezogene Daten ein
Werden gespeicherte personenbezogene Daten nicht mehr benötigt beziehungsweise haben sie den Zweck ihrer Speicherung erfüllt, sind sie laut § 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu löschen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Auftragsverhältnis oder eine Kundenbeziehung endet. Der TÜV SÜD Datenschutzindikator (DSI) zeigt jedoch, dass es bei etwa der Hälfte der Befragten keine klare Regelung für … Unternehmen behalten zum Teil widerrechtlich personenbezogene Daten ein weiterlesen
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