Keine Haftung wegen wirtschaftlichen Misserfolgs bei fehlerfreier Ermessensausübung. Wie weit das unternehmerische Ermessen eines GmbH-Geschäftsführers reicht, ohne dass ihm die persönliche Haftung wegen eines Pflichtverstoßes droht, wird deutlich in einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Im Urteilsfall bestellte die A-GmbH bei der M-GmbH hochwertige Kraftfahrzeuge, die diese mit Nachlässen von 30 Prozent auf den Bruttolistenpreis … Haftung des Geschäftsführers weiterlesen
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