Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (= anschaffungsnahe Herstellungskosten). Zurzeit ist ein Revisionsverfahren beim BFH (Az. IX … Sanierung nach Erwerb: Anschaffungsnahe Herstellungskosten oder sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand? weiterlesen
Fügen Sie diese URL in Ihre WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Fügen Sie diesen Code in Ihre Website ein, um ihn einzubinden