Umzug: Keine berufliche Veranlassung trotz Verkürzung der Fahrzeit

Umzugskosten sind nur dann steuerlich abziehbar, wenn der Umzug betrieblich bzw. beruflich veranlasst ist. Davon ist nach der BFH-Rechtsprechung regelmäßig auszugehen, wenn sich die Fahrzeit pro Tag um mindestens eine Stunde reduziert. Eine wesentliche Verkürzung der täglichen Fahrzeit ist ein geeignetes Indiz, um davon ausgehen zu können, dass der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt ist. … Umzug: Keine berufliche Veranlassung trotz Verkürzung der Fahrzeit weiterlesen