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Irrtümer der E-Mail-Archivierung: Die Archivfunktion des E-Mail-Programms ist keine rechtssichere Archivierung

Vor allem aus steuerrechtlichen Gründen sind Unternehmen dazu verpflichtet, geschäftliche Korrespondenzen aufzubewahren: Das Finanzamt erhebt den Anspruch, auch nach Jahren nachvollziehen zu können, wie welche Geschäfte zustande kamen. Bereits seit 2017 schreiben die GoBD, das HGB, die Abgabenordnung und das Umsatzsteuergesetz die Archivierung elektronischer Post vor. »Auch die Datenschutzgrundverordnung trägt ihren Teil zur Pflicht der…