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Nach dem Aus des Privacy Shields – Endpunkte rechtskonform managen und absichern

Im Juli des vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof mit seinem Schrems-II-Urteil das Privacy-Shield-Abkommen, das den Datenfluss zwischen der EU und den USA regelt, für nichtig erklärt. Europäische Unternehmen, die für die Aufrechterhaltung ihrer IT-Infrastruktur auf Lösungen angewiesen sind, deren Nutzung einen Datentransfer in die USA erforderlich macht, müssen sich seitdem – wollen sie weiterhin datenschutzkonform agieren – an den europäischen Standartvertragsklauseln für den Datentransfer zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten orientieren. Kein leichtes Unterfangen. Gerade wenn es um Endpunktmanagement- und Endpunktsicherheitslösungen geht. Denn nur die wenigsten von ihnen lassen sich im Einklang mit den neuen Regelungen betreiben.