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Überversorgung: Auswirkungen auf die Pensionszusage

Nach ständiger BFH-Rechtsprechung sind Pensionsrückstellungen für eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich nicht anzuerkennen, wenn eine Überversorgung vorliegt. Diese ist gegeben, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit einer eventuellen Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 Prozent der am jeweiligen Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt. Dies gilt nicht nur für entgeltabhängige Versorgungszusagen, sondern auch bei einer Versorgung in…