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Datenaustausch mit UK: Die Rechtslage könnte auch in Zukunft unübersichtlich bleiben

Datenschutz: Mit einem automatisierten Datenmanagement sind Unternehmen auf der sicheren Seite. Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU wird die Rechtsgrundlage für den gegenseitigen Datenaustausch über den Ärmelkanal neu diskutiert. Derzeit gilt für Firmen im Vereinigten Königreich eine Übergangsfrist, in der sie zusätzlich zu ihren geltenden Datenschutzgesetzen ein Datenschutzniveau nach Artikel 44 der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)…