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Betriebliche Altersversorgung verhindert keine Altersarmut

Wie ab 01.07.2016 die Abfindung betriebliche Altersversorgung (bAV) gefördert wird? Ab 01.07.2016 wird die Abfindung von Versorgungszusagen auf bAV von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung als Versorgungsbezug eingestuft, § 229 SGB V. Damit fallen weder Beiträge für Arbeitslosenversicherung noch solche für Rentenversicherung an. Das Haftungsrisiko der sogenannten Einstandspflicht motiviert zunehmend auch Arbeitgeber zur Abfindung der Mitarbeiter.…