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Geburtstagsfeier des GmbH-Geschäftsführers – Aufwendungen können abzugsfähig sein

Wenn ein GmbH-Chef anlässlich seines Geburtstags Mitarbeiter zu seiner Feier einlädt, sind die Aufwendungen in der Regel nicht steuerlich abzugsfähig. Der Grund ist der private Anlass der Feier. Aber es gibt Ausnahmen, wie ein BFH-Urteil vom 10.11.2016 zeigt. Im Urteilsfall ist A alleiniger (Fremd-)Geschäftsführer der X-GmbH, einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft. Anlässlich seines 60. Geburtstags lud A…