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DSGVO-Verstöße bei beruflicher Smartphone-Nutzung an der Tagesordnung

Trotz DSGVO sind »Bring your own Device« (BYOD) und Privatnutzung von Diensthandys immer noch weit verbreitet. Eine everphone-Umfrage offenbart: 43 Prozent nutzen ihr privates Smartphone auch im Job [1]. Und das obwohl laut Bitkom bereits jeder fünfte Arbeitnehmer ein Geschäftshandy hat und Unternehmen heute überwiegend (65 Prozent) mobile Endgeräte zur Verfügung stellen. Andererseits werden Firmenhandys…