Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass im unternehmerischen Geschäftsverkehr eine E-Mail als zugestellt gilt, sobald sie auf dem Mailserver des Empfängers bereitgestellt wird – auch im Spam- und Quarantäne-Ordner. Werden E-Mails dort übersehen, drohen erhebliche wirtschaftliche Schäden. In dem Urteil (AZ. VII ZR 895721) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, wann eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr…