Kommunale Energieversorger gelten als Kritische Infrastruktur nach § 2 der BSI-KRITIS-Verordnung. Dies bringt hohe Anforderungen und Kostenrisiken mit sich, denen man sich mit eigenem Personal und Kapazitäten stellen kann. Oder man macht es wie die Stadtwerke Crailsheim, die als KRITIS-Betreiber ihre Infrastruktur an einen entsprechend zertifizierten IT-Dienstleister ausgelagert haben.
Alle Artikel zu Stadtwerke
News | Business | Geschäftsprozesse | Infrastruktur | IT-Security | Strategien
Stadtwerke und Energieversorger benötigen sofortigen Einstieg in das Management von Informationssicherheit
Energieversorger stehen vor großen Herausforderungen. Im Zuge des § 11 Abs. 1a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des IT-Sicherheitskatalogs der Bundesnetzagentur gewinnt für sie der Schutz ihrer IT-Infrastrukturen deutlich an Brisanz. »Die BNetzA plant die Einführung sowie Zertifizierung eines Informationssicherheits-Managementsystems – kurz ISMS – nach ISO 27001 als verpflichtende Anforderung an die Strom- und Gasnetzbetreiber in…