Am 25. Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung endgültig in Kraft. Dann endet eine zweijährige Übergangszeit – und damit die Schonfrist für Unternehmen und Behörden. Doch obwohl die Zeit drängt, haben viele noch immer keinen Plan für die Umsetzung. Ihnen bleibt nun gar nichts anderes mehr übrig als Prioritäten zu setzen. Aber wo anfangen? …