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DSGVO-konform: Container für Smartphone und Laptops – Sicheres Arbeiten auf mobilen Endgeräten

Die mobilen Endgeräte der Mitarbeiter sind von der EU-Datenschutzgrundverordnung ebenfalls betroffen. Es spielt keine Rolle, ob sich diese im Unternehmenseigentum befinden oder Mitarbeiter ihre eigenen Geräte für die Arbeit verwenden. Sobald es um die Bearbeitung oder Übertragung von personen-bezogenen Daten geht greift auch hier die DSGVO und Unternehmen stehen in der Pflicht.