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Benachrichtungspflicht und Veröffentlichungspflicht bei Verletzung des Datenschutzes

Die Datenschutzreform 2018 hat eine Meldepflicht für Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten eingeführt (Art. 33 Datenschutzgrundverordnung – DSGVO1). Unter bestimmten Voraussetzungen wird diese Meldepflicht um eine Pflicht zur Benachrichtigung betroffener Personen über eine Datenschutzverletzung ergänzt (Art. 34 DSGVO). Diese Vorgaben gelten grundsätzlich für Unternehmen und öffentliche Stellen gleichermaßen. Dabei haben sich die neuen Regelungen in…