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Geschäfts­geheimnis­gesetz – Know-how richtig schützen

Die sogenannte EU-Know-how-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/943 [1]) sollte durch die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 9. Juni 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Für Deutschland liegt bisher nur der Regierungsentwurf zum »Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen« [2] (GeschGehG) vor, so dass bis zur Verabschiedung dieses Gesetzes die Anforderungen der Richtlinie durch richtlinienkonforme Auslegung Anwendung im deutschen Recht finden werden. Absehbar ist, dass der bisher in §§ 17 ff. UWG enthaltene Schutz von Know-how durch eine eigene Rechtsvorschrift einen höheren Stellenwert erhalten wird. Die konkrete Umsetzung dürfte jedoch Unternehmen einiges an Kopfzerbrechen bereiten.