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GmbH-Geschäftsführer: Verbilligter Erwerb eines GmbH-Anteils als Arbeitslohn

Alle geldwerten Vorteile, die einem GmbH-Geschäftsführer aus dem Dienstverhältnis zufließen, sind bei ihm als Arbeitslohn zu versteuern. Das gilt u.a. nicht nur für die Privatnutzung des Firmenwagens, sondern auch für die verbilligte Überlassung einer GmbH-Beteiligung, wie ein Urteil des Finanzgerichts Münster zeigt. Im Urteilsfall war der Kläger K im Streitjahr 2000 als Prokurist bei der…