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Falsche Krankschreibung: Kein Kavaliersdelikt – Arzt und Patient im Strafrecht 

Falsche oder leichtfertig ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind kein Bagatelldelikt, sondern können für Arbeitnehmer, Ärzte und Beamte erhebliche strafrechtliche Folgen haben. Ärzte müssen nach der AU-Richtlinie die konkreten Arbeitsbedingungen und die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Patienten prüfen; eine Diagnose allein reicht für eine rechtssichere Krankschreibung nicht aus. Arbeitnehmer, die eine unrichtige AU-Bescheinigung zur Erlangung von Lohnfortzahlung einreichen, riskieren…