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- Falsche oder leichtfertig ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind kein Bagatelldelikt, sondern können für Arbeitnehmer, Ärzte und Beamte erhebliche strafrechtliche Folgen haben.
- Ärzte müssen nach der AU-Richtlinie die konkreten Arbeitsbedingungen und die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Patienten prüfen; eine Diagnose allein reicht für eine rechtssichere Krankschreibung nicht aus.
- Arbeitnehmer, die eine unrichtige AU-Bescheinigung zur Erlangung von Lohnfortzahlung einreichen, riskieren insbesondere Strafbarkeit wegen Betrugs sowie weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.
- Für Beamte können vorgetäuschte Dienstunfähigkeit und falsche Nachweise besonders gravierend sein, da neben strafrechtlichen Sanktionen auch Entfernung aus dem Dienst und Verlust von Pensionsansprüchen drohen.
- Arbeitgeber und Versicherer können Strafanzeigen als präventives Instrument nutzen, um Missbrauch einzudämmen und das Bewusstsein für die bereits heute geltenden strafrechtlichen Risiken zu schärfen.
– Wenn die Krankmeldung zum Staatsanwalt führt: auch ohne die geplante Merz-Reform –
»Wer auch nur ein Korn Mais zu viel isst und einen Tropfen Wasser zu viel trinkt, der wird dafür eingesperrt für hundertundfünfundfünfzig Jahre!« (Klaus Kinski in »Aguirre, der Zorn Gottes«, 1972)
»Blaumachen« ohne triftigen Grund
Nach aktuellen Befragungen bleiben jedes Jahr knapp 10 Prozent der Arbeitnehmer einmal oder mehrmals der Arbeit wegen angeblicher Arbeitsunfähigkeit fern, obwohl sie gar nicht oder nur sehr geringfügig krank waren und ohne weiteres hätten arbeiten können. Rechnet man alle, die trotz Krankheit noch eingeschränkt hätten arbeiten können, sind es sogar bis zu 40 Prozent. Selbst wenn ab dem ersten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits- Bescheinigung (AU-Bescheinigung) verlangt wird, besteht das Problem unrichtiger AU-Bescheinigungen weiter – vermutlich eine der häufigsten Straftaten, mit sehr hoher Dunkelziffer. Wenn bisher noch eine schädliche Bagatellisierungstendenz zu beklagen ist, die nur selten zu Strafanzeigen führt, kann dies sofort geändert werden.
Krankschreibung ohne ernsthafte Prüfung – was die AU-Richtlinie verlangt
Nach § 2 Abs. 1 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) liegt Arbeitsunfähigkeit dann vor, wenn aufgrund von Krankheit die konkret ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung ausgeführt werden kann. Die Richtlinie schreibt ausdrücklich vor: »Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben.« Der Arzt ist verpflichtet, diese Umstände zu ermitteln – die Diagnose allein reicht nicht. Wenn der Arzt ohne ausreichende Prüfung aller Umstände eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, macht er sich strafbar – und der Arbeitnehmer, der diese Bescheinigung beim Arbeitgeber einreicht, ebenso.
Strafbarkeit des Arztes: § 278 StGB – bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe
Gemäß § 278 des Strafgesetzbuches (StGB) – Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse – droht dem Arzt eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe, wenn er ein Gesundheitszeugnis – also die AU-Bescheinigung – wissentlich unrichtig ausstellt oder ausstellen lässt. Kommt Beihilfe zum Betrug des Arbeitnehmers hinzu, kann sich der Strafrahmen auf bis zu fünf Jahre erhöhen.
Die geplante Merz-Reform – Pflicht zur persönlichen Vorstellung beim Arzt ab dem ersten Krankheitstag sowie Abschaffung der Telefonkrankmeldung – dürfte diese Anforderungen weiter verschärfen. Ärzte, die Patienten ohne hinreichende klinische Untersuchung und ohne genauere Prüfung der Anforderungen des konkreten Arbeitsplatzes krankschreiben oder zu lange krankschreiben, riskieren dann noch direkter eine strafrechtliche Verfolgung. Dazu kommen berufsrechtliche Konsequenzen. Ärzte sollten »Gefalligkeits-Krankschreibungen« ablehnen und die Patienten auf die Konsequenzen hinweisen. Dann werden viele noch Arbeitsfähige gar nicht erst die Praxis aufsuchen, sondern zur Arbeit gehen.
Betrug zum Nachteil des Arbeitgebers: § 263 StGB – bis zu fünf Jahre
Wer beim Arbeitgeber eine unrichtige AU-Bescheinigung einreicht, um Lohnfortzahlung zu erhalten, erfüllt den Betrugstatbestand nach § 263 StGB. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre. Hinzu kommt § 270 StGB (Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse), der für das vorsätzliche Einreichen eines falschen Attests bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorsieht.
Dies gilt nicht nur, wenn der Patient den Arzt über seinen Gesundheitszustand oder die Arbeitsplatzanforderungen getäuscht hat, sondern auch, wenn dem Arbeitnehmer bewusst war, dass der Arzt relevante Umstände unzureichend geprüft hatte.
Bisher dominieren arbeitsrechtliche Konsequenzen – Abmahnung, verhaltensbedingte Kündigung – das Bild. Die strafrechtliche Seite wird in der Praxis kaum beachtet, obwohl sie erheblich gravierender ist. Eine konsequente Strafanzeigepraxis durch Arbeitgeber und Versicherungsunternehmen sollte das Bewusstsein für dieses Risiko nachhaltig schärfen. Damit sollten Arbeitnehmer gar nicht erst versuchen, sich beim Arzt eine letztlich unrichtige AU-Bescheinigung zu erschleichen. Ärzte und Arbeitgeber sollten ihnen die möglichen Folgen verdeutlichen, damit sie nicht zum Betrugsversuch ansetzen.
Beamte: Entfernung aus dem Dienst und Verlust der Pension
Beamte tragen das höchste Risiko. Da sie im Krankheitsfall volle Dienstbezüge – statt Krankengeld – erhalten, gilt das Vortäuschen von Dienstunfähigkeit als unmittelbares Vermögensdelikt zulasten des Staates. Neben den strafrechtlichen Tatbeständen (§§ 263, 267, 270, 278 StGB) drohen disziplinarische Konsequenzen: Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist bei erheblichem oder wiederholtem Betrug die Regelmaßnahme. Mit der Entfernung erlöschen alle Pensionsansprüche; es erfolgt lediglich eine geringere Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wird im Strafverfahren eine rechtskräftige Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängt, endet das Beamtenverhältnis kraft Gesetzes. Beamte verlieren damit in einem Zug sowohl ihren Status auf Lebenszeit als auch ihre Altersversorgung.
Strafanzeige als präventives Instrument für Arbeitgeber und Versicherer
Sowohl Arbeitgeber als auch Versicherungsunternehmen können Strafanzeige gegen Arbeitnehmer erstatten, die unrichtige AU-Bescheinigungen einreichen. Gleiches gilt für Strafanzeigen gegen Ärzte, die ohne hinreichende Prüfung aller Umstände eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Eine systematischere Strafverfolgung – die in Deutschland bislang durch falsch verstandene Zurückhaltung der Arbeitgeber die Ausnahme ist – hätte nach dem Vorbild anderer Länder erhebliche präventive Wirkung: Wer weiß, dass eine falsche Krankmeldung nicht nur zur Kündigung, sondern zu einem Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft führen kann, wird sorgfältiger abwägen. Aufgrund Strafanzeige gegen Arbeitnehmer oder Arzt muss der Staatsanwalt ermitteln. Für Firmenzeitschriften, HR-Abteilungen und Compliance-Verantwortliche ist das Thema bereits heute hochrelevant. Die Rechtslage nach §§ 263, 270, 278 StGB gilt bereits jetzt – unabhängig davon, ob und wann die Merz-Reform in Kraft tritt und zu einer weiteren Verschärfung führt.
Fazit
Die AU-Bescheinigung ist rechtlich kein Formular, das ein Arzt gedankenlos unterschreibt, und kein Freibrief, den ein Arbeitnehmer bedenkenlos einreicht. Das Strafrecht schafft hier klare Grenzen – und die geplante Reform wird diese Grenzen noch enger ziehen. Wer Arzt, Arbeitnehmer oder Beamter ist und die strafrechtliche Dimension bisher ausgeblendet hat, sollte das schleunigst ändern. Die Pflicht zur Krankschreibung ab erstem Tag könnte sonst die Zahl der von Arbeitnehmern erwarteten unrichtigen AU-Bescheinigungen nochmal steigern, und außerdem die Arztpraxen überlasten. Dem kann durch konsequent angedrohte Strafverfolgung mehr als nur entgegengewirkt werden – als Zeichen der Fairness gegenüber allen Ehrlichen und zum allgemeinen Nutzen.
Dr. Johannes Fiala, PhD, RA, MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz-und Anlageberater (A.F.A.), Bankkaufmann (www.fiala.de)
und
Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik, Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung (www.pkv-gutachter.de ).
Arbeitsunfähigkeit: Das kostet Krankheit die Wirtschaft
Wenn Arbeitnehmer durch Krankheit ausfallen, sinkt die wirtschaftliche Leistung, weil weniger Güter und Dienstleistungen produziert werden. Die höchsten Ausfälle an Bruttowertschöpfung verursachten im Jahr 2023 Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes mit 42,6 Milliarden Euro. Das zeigt die Statista-Grafik mit Daten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (PDF-Download) [1]. Dahinter folgten Krankheiten des Atmungssystems mit 40,6 Milliarden Euro sowie psychische und Verhaltensstörungen mit 35,4 Milliarden Euro. Die übrigen Krankheiten machten mit 64,1 Milliarden Euro zwar den größten Einzelwert aus, bilden jedoch eine sehr heterogene Sammelkategorie und lassen sich keiner spezifischen Diagnosegruppe zuordnen.
Deutlich geringere Ausfälle entstehen durch Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle mit 20,4 Milliarden Euro auf. Krankheiten des Kreislaufsystems verursachten 9,1 Milliarden Euro Ausfall an Bruttowertschöpfung, und am niedrigsten fielen die Werte bei Erkrankungen des Verdauungssystems mit 8,7 Milliarden Euro aus. Insgesamt summierte sich der Ausfall über alle Diagnosegruppen hinweg auf 220,9 Milliarden Euro. Wertschöpfung bezeichnet dabei den Wert aller produzierten Waren und Dienstleistungen minus der Kosten für alle Vorleistungen. Matthias Janson

[1] file:///C:/Users/Absme/Downloads/Suga-2023%20(1).pdf
Chronisch krank: Welche Krankheiten sind in Deutschland am weitesten verbreitet?

Weniger als ein Drittel der für die Statista Consumer Insights befragten Menschen geben an, mit keinerlei physischen Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen zu leben. Daraus lässt sich im Umkehrschluss folgern, dass die Mehrheit der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands von der einen oder anderen Einschränkung betroffen ist. Am weitesten verbreitet sind psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen unter denen 22 Prozent der Umfrageteilnehmerinnen und Umfrageteilnehmern leiden. An zweiter Stelle folgen mit 16 Prozent Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Dahinter folgen Erkrankungen der Atemwege, die laut DAK im vergangen Jahr auch für die meisten Fehltag verantwortlich waren. Ebenfalls im zweistelligen Prozentbereich liegen außerdem, chronische Hautkrankheiten, Diabetes und Erkrankungen des Bewegungsapparats (z. B. Osteoporose). Mathias Brandt
Woher kommt die Zunahme der chronischen Erkrankungen?
Die Zunahme chronischer Erkrankungen in Deutschland und anderen Industrieländern lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen:
- Alterung der Bevölkerung: Mit der steigenden Lebenserwartung wächst auch die Zahl älterer Menschen, die anfälliger für chronische Krankheiten sind.
- Lebensstilveränderungen: Ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel und Rauchen tragen zur Verbreitung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Krebs bei.
- Umweltfaktoren: Umweltverschmutzung und andere Umweltbelastungen können die Gesundheit negativ beeinflussen und das Risiko für chronische Erkrankungen erhöhen.
- Psychische Belastungen: Stress und psychische Belastungen können ebenfalls zur Entwicklung chronischer Krankheiten beitragen.
Diese Faktoren zusammen führen zu einer höheren Prävalenz von chronischen Erkrankungen und stellen eine große Herausforderung für das Gesundheitssystem dar.
Was kann man gegen die Zunahme der chronischen Erkrankungen unternehmen?
Um die Zunahme chronischer Erkrankungen zu bekämpfen, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden:
- Gesunde Ernährung: Eine ausgewogene Ernährung mit viel Obst, Gemüse, Vollkornprodukten und wenig Zucker und Fett kann das Risiko für viele chronische Krankheiten senken.
- Regelmäßige Bewegung: Körperliche Aktivität hilft, das Herz-Kreislauf-System zu stärken, das Gewicht zu kontrollieren und das Risiko für Diabetes und andere chronische Erkrankungen zu reduzieren.
- Stressbewältigung: Techniken wie Meditation, Yoga und Achtsamkeit können helfen, Stress abzubauen und das Risiko für psychische Erkrankungen zu verringern.
- Raucherentwöhnung: Das Aufhören mit dem Rauchen kann das Risiko für viele chronische Krankheiten, einschließlich Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs, erheblich reduzieren.
- Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen: Früherkennung und Prävention sind entscheidend, um chronische Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Bildung und Aufklärung: Aufklärungskampagnen können das Bewusstsein für die Bedeutung eines gesunden Lebensstils und die Risiken chronischer Krankheiten schärfen.
Diese Maßnahmen können dazu beitragen, die Prävalenz chronischer Erkrankungen zu reduzieren und die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern.
Genki Absmeier
Tipps für sicheres und gesundes Arbeiten: Nicht krank zur Arbeit
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- Dürfen Arbeitnehmer trotz Krankschreibung arbeiten gehen?
- Krankheitssymptome nicht auf die leichte Schulter nehmen.
- Medikamente können Reaktionsfähigkeit einschränken.
Triefende Nase, Husten, Kopfschmerzen, Fieber – die Krankheitswelle hat in der kalten Jahreszeit Deutschland im Griff. Arbeitnehmer stellen sich häufig die Frage, ob sie trotzdem zur Arbeit gehen oder sich krankmelden sollen. Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner von DEKRA empfehlen hier dringend: Beschäftigte sollen nicht krank zur Arbeit gehen!
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer eigenverantwortlich einschätzen, ob sie bei Arbeitsantritt in der Lage sind, die betreffende Tätigkeit auszuüben. Bemerkt der Chef, dass der Arbeitnehmer durch seine Arbeit nicht sachgerecht und sicher ausüben kann, darf der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht den Arbeitnehmer nach Hause schicken.
»Wer arbeitsunfähig ist, wer mit Kopfschmerzen und triefender Nase an den Arbeitsplatz geht, tut sich selbst und seinen Kollegen im Betrieb keinen Gefallen«, warnt Dr. Jana Kreß, Leitende Betriebsärztin der Expertenorganisation DEKRA. »Wer krank ist, sollte nicht mit letzter Kraft zur Arbeit kommen«, so lautet ihr Ratschlag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Eigenverantwortung der Arbeitnehmer
Klingt der Infekt nach einer Krankschreibung schneller ab als erwartet und fühlt sich der Arbeitnehmer wieder fit, stellt sich die Frage: Dürfen Mitarbeitende schon wieder zur Arbeit, obwohl noch eine Krankschreibung vorliegt? Arbeiten trotz Krankschreibung ist erlaubt, denn eine Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar. In einem solchen Fall ist der Angestellte weiterhin unfall- und krankenversichert. Eine Gesundschreibung ist nicht erforderlich.
Arbeitsmediziner warnen allerdings grundsätzlich davor, die Gründe für eine Krankschreibung auf die leichte Schulter zu nehmen. DEKRA Medizinerin Dr. Kreß betont die Eigenverantwortung von Arbeitnehmenden bei der verfrühten Rückkehr an den Arbeitsplatz: »Sie müssen realistisch einschätzen, ob sie bei einem vorzeitigen Arbeitsantritt dem Betrieb, sich selbst sowie den Kolleginnen und Kollegen helfen oder ob sie mehr Schaden anrichten, weil sie noch nicht vollumfänglich genesen sind.« Eine Verbreitung von Infektionserregern unter Kollegen wäre für alle Beteiligten kontraproduktiv.
Medikamente können die Reaktionsfähigkeit einschränken
Besonders in der Pflicht sind alle Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit eine Maschine bedienen oder ein Fahrzeug führen. Ist die Einnahme eines Medikamentes erforderlich, kann dies die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit einschränken. In solchen Fällen besteht unter Umständen eine erhöhte Unfallgefahr. Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, den Patienten auf solche möglichen Nebenwirkungen hinzuweisen. Bei Verordnungen ist es sinnvoll, sich beim Arzt oder in der Apotheke zu informieren, wie lange nach Absetzen eines entsprechenden Medikaments mit Nachwirkungen zu rechnen ist.
Für die jährliche Grippewelle verweisen die Arbeitsmediziner von DEKRA auf die gängigen Verhaltensregeln, die zur Vermeidung von Infektionen beitragen können, wie etwa: große Menschenmengen meiden, Abstand halten, in die Ellenbeuge zu niesen und sich regelmäßig die Hände zu waschen. Und wer Krankheitssymptome verspürt, möge zu Hause bleiben.
1915 Artikel zu „Krank Arbeit“
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