
Nationale Umsetzung vom Recht auf Reparatur: Reparaturförderung darf nicht zulasten der Produkt- und Cybersicherheit gehen. Verbraucher brauchen Informationen, wie und von wem Produkte kompetent instandgesetzt werden. Ein Prüfzeichen »Ready to Repair« könnte Orientierung geben. © TÜV-Verband/Tobias Koch Der TÜV-Verband begrüßt die Zielsetzung der Bundesregierung, das »Recht auf Reparatur« zügig und richtlinienkonform in nationales Recht…