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Schornsteinfeger: Kosten sind als Handwerkerleistungen begünstigt

Aufwendungen für den Schornsteinfeger können nunmehr problemlos als Handwerkerleistungen geltend machen. Entgegen ihrer bisherigen Auffassung, gewährt die Finanzverwaltung in allen noch offenen Fällen hierfür die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG (BMF-Schreiben vom 10.11.2015, IV C 4 – S 2296-b/07/0003 .07). Bisher hat die Finanzverwaltung unterschieden zwischen den Schornstein-Kehrarbeiten sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten, die…