Alle Artikel zu Telefonmitschnitt

Unified Communications – Auf Nummer sicher beim Telefonmitschnitt

In der Finanzbranche ist der Telefonmitschnitt längst Pflicht: Die Abwicklung von Wertpapier- oder Aktiengeschäften via Telefon muss zum Schutz des Anlegers nachweisbar sein. Das Aufzeichnen von Telefongesprächen kann auch für andere Branchen sinnvoll sein, um telefonisch getroffene Vereinbarungen nachvollziehen zu können oder den Kunden-Service zu optimieren – vorausgesetzt, die Zustimmung des Kunden liegt vor.

Ferrari electronic bringt seine Telefonmitschnitt-Lösung OfficeMaster Call Recording in der Version 5.1 auf den Markt

Der Unified-Communications-Experte Ferrari electronic hat seine Lösung für den Telefonmitschnitt weiter optimiert. OfficeMaster Call Recording ist nun auch für Unternehmen mit einem hohen Bedarf an Leitungen ausgelegt. In der Version 5.1 werden bis zu 500 gleichzeitige Calls über SIP-Leitungen unterstützt. OfficeMaster Call Recording wartet darüber hinaus mit einer optimierten Audio-Qualität und Performance-Steigerungen bei SIP Recording…

Taping wird auch für Finanzanlageberater und Anlagevermittler Pflicht

Nun ist es beschlossene Sache: Der Telefonmitschnitt wird auch für Anlageberater und -vermittler Pflicht. Mehrfach verschoben, ist die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) entschieden. Der überarbeitete Entwurf ging ohne Änderung durch den Bundesrat. Was seit Anfang 2018 bereits für Banken und Sparkassen gilt, wird damit bei sämtlichen Anlagegeschäften Gesetz: Die Taping-Pflicht. Im Sinne eines besseren Anlegerschutzes und…