Alle Artikel zu Wachstumschancengesetz

Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes auf das Rechnungswesen – Die E-Rechnung: Pflicht und Chance zugleich

Mit dem Beschluss des Wachstumschancengesetz sind Rechnungen auf Papier oder als PDF angezählt: Ab dem neuen Jahr müssen Rechnungen, die Unternehmer anderen Firmen stellen, in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Für das Rechnungswesen bringt diese Vorgabe einige grundlegende Veränderungen mit sich. Jedoch sollten Unternehmen das Wachstumschancengesetz nicht als reine Pflichtaufgabe betrachten, sondern vor allem die Chancen in der Umsetzung erkennen und nutzen.

Ganzheitliche Digitalisierung von Unternehmensprozessen – Fit für die E-Rechnung oder Wettlauf mit der Zeit?

Bis zum Jahresende dürfte noch das eine oder andere Unternehmen ins Schwitzen geraten: Grund dafür sind umsatzsteuerliche Regelungen im Wachstumschancengesetz. Ihnen zufolge müssen Firmen jeder Größe ab 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Höchste Zeit also, aktiv zu werden und für den technologischen Unterbau beziehungsweise die erforderlichen Projektstrukturen zu sorgen.