
Zwischenbilanz nach 14 Monaten EnEfG: Die meisten Rechenzentren haben noch erheblichen Handlungsbedarf. Am 31. März 2025 endet die nächste wichtige rechenzentrums-relevante Frist des Energieeffizienzgesetzes. Bis dahin müssen Rechenzentren ab 500 kW nicht-redundanter Nennanschlussleistung spätestens ihre Kennzahlen und Verbrauchsdaten für das Jahr 2024 an das Energieeffizienzregister melden. Die praktische Erfahrung aus über einem Jahr Beratungstätigkeit…