
Seit dem 6. Januar haben Angestellte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten die Möglichkeit, die Offenlegung von betrieblichen Lohnregelungen zu verlangen. Noch sind Arbeitnehmer jedoch sehr zurückhaltend dabei, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Wie die Infografik von Statista auf Basis einer Umfrage von EY zeigt, möchte nur ungefähr jeder Achte seinen Auskunftsanspruch geltend…