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E-Rechnungspflicht – nicht nur etwas für Großunternehmen

Am 1. Januar 2025 entfällt der Vorrang der Papierrechnung. Standard zum Rechnungsaustausch im B2B ist ab dann die E-Rechnung, wobei der Gesetzgeber Übergangsfristen einräumt. Das bedeutet auch: Jeder darf elektronische Rechnungen an seine Kunden versenden, ein Einverständnis der Empfangsseite ist nicht mehr erforderlich. Jedes Unternehmen sollte sich daher darauf vorbereiten, ab diesem Zeitpunkt E-Rechnungen annehmen und verarbeiten zu können. Und: Das Thema betrifft nicht nur große, sondern alle Unternehmen in Deutschland – wenn auch gestaffelt nach Größe.