Kommunale Energieversorger gelten als Kritische Infrastruktur nach § 2 der BSI-KRITIS-Verordnung. Dies bringt hohe Anforderungen und Kostenrisiken mit sich, denen man sich mit eigenem Personal und Kapazitäten stellen kann. Oder man macht es wie die Stadtwerke Crailsheim, die als KRITIS-Betreiber ihre Infrastruktur an einen entsprechend zertifizierten IT-Dienstleister ausgelagert haben.