Das Onlinezugangsgesetz sorgt für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung und vergrößert fortlaufend das Angebot digitaler Verwaltungsleistungen. Für Bürgerinnen und Bürger werden Behördengänge dadurch bequemer und einfacher. Jedoch müssen Prozesse und Anträge barrierefrei sein, damit niemand vom Zugang ausgeschlossen wird.