
Die zügigere Digitalisierung für alle im Rahmen des Beteiligungsmanagement zu erfüllenden rechtlichen Pflichten ist dringend erforderlich. Konzerne müssen zahlreiche gesetzliche Meldepflichten erfüllen. Dazu zählen beispielsweise die Schwellenwertmeldung, K3-Meldung, §138-AO-Meldung, Meldungen an das Handelsregister, Transparenzregister und das Country-by-Country-Reporting. »Mit Blick auf die schon heute weitreichenden technischen Möglichkeiten der Digitalisierung ist es verwunderlich, wie lange es dauert,…