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Digitalisierung im Beteiligungsmanagement: Automatisierte Datenübermittlung via Schnittstelle muss Standard werden

Die zügigere Digitalisierung für alle im Rahmen des Beteiligungsmanagement zu erfüllenden rechtlichen Pflichten ist dringend erforderlich. Konzerne müssen zahlreiche gesetzliche Meldepflichten erfüllen. Dazu zählen beispielsweise die Schwellenwertmeldung, K3-Meldung, §138-AO-Meldung, Meldungen an das Handelsregister, Transparenzregister und das Country-by-Country-Reporting. »Mit Blick auf die schon heute weitreichenden technischen Möglichkeiten der Digitalisierung ist es verwunderlich, wie lange es dauert,…