
Berufstätige können Ausgaben für beruflich genutzte IT-Geräte und Software von der Steuer absetzen. Ende Juli endet die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2018. Dienst-Mails per Smartphone, Online-Weiterbildung via Notebook oder letzter Feinschliff an der Präsentation fürs nächste Meeting: Wer private IT-Geräte und Software beruflich nutzt, kann die Ausgaben dafür von der Steuer absetzen.…