
Mit der Verabschiedung des NIS2-Umsetzungsgesetzes durch den Bundestag stärkt der Gesetzgeber nicht nur die Resilienz kritischer Sektoren, sondern verankert gleichzeitig den sogenannten Allgefahrenansatz fest im deutschen IT-Sicherheitsrecht. Dieser Ansatz macht unmissverständlich klar: Cybersicherheit darf sich nicht länger auf die Behebung einzelner technischer Schwachstellen beschränken – sie muss alle Risiken entlang der Geschäftsprozesse berücksichtigen.



